Gasthaus Felseneck Staufenberg
Burggasse 7, 35460 Staufenberg
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Beherbergungsvertrag / Gastaufnahmevertrag -
Vertragsabschluß
1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
2. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Hotel-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt.
3. Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
4. Hat ein Dritter (z.B. private oder juristische Person) für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
II
An- und Abreise
1. Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 14.00 Uhr möglich und hat die Zimmerrückgabe bis spätestens 11.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Das Hotel behält sich vor, bei späterer Abreise einen ganzen Tag zu berechnen.
2. Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.
III
Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten
1. Vereinbarter Preis ist der Preis der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht bestätigt wurde, gilt die in unserer Homepage: www.Felseneck.de, veröffentlichte Preisliste. Die Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrages.
Die Preise schließen Bedienungsgeld, Frühstück und Mehrwertsteuer ein.
2. Ändert sich nach Vertragsabschluß die Mehrwertsteuer, so ändern sich vereinbarte Preise entsprechend.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung vier Monate, kann das Hotel entsprechend gesetzlichen Bestimmungen Preisänderungen tätigen.
IV
Rechnungen des Hotels
1. Grundsätzlich sind alle Rechnungen bis spätestens 18.00 Uhr am Vorabend der Abreise in bar zu begleichen.
2. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 3 Tagen ab Rechnungsfertigung bzw. .-datum ohne Abzug zahlbar.
3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
4. Für eine Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von Euro 5,- erhoben.
5. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels Felseneck in Burggasse7, 35460 Staufenberg.
6. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
V
Rücktritt durch den Gast
1. Ein Rücktritt vom Vertrag muß in Schriftform per Brief, Fax oder email mitgeteilt werden.
2. Vorbehaltlich der folgenden Regelungen erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung der Rücktritt erklärt wird.
3. Zimmerbuchungen können mit folgenden Fristen storniert werden:
a) bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei.
b) bis 7 Tage vor Anreise unter Berechnung von 30% der gebuchten Leistung
c) bis 4 Tage vor Anreise unter Berechnung von 50% der gebuchten Leistung
d) bei Rücktritt ab dritten Tag vor Anreise unter Berechnung von 80% des Zimmerpreises
e) Erklärt ein Kunde ab dem fünften Tag den Rücktritt von einer Gastraum- oder Saal-Reservierung mit bestellten Speisen 50% sind des Preises fällig.
4. Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen in entsprechender Staffelung insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.
VI
Rücktritt durch das Hotel
1. Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.
2. Das Hotel ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
3. Das Hotel ist weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleitung, namentlich die im Hotel vorgesehene Veranstaltung einen reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs, die Sicherheit und den Ruf des Hotels gefährden kann. Hierzu zählen nicht duldbare Verstöße gegen die Hausordnung.
4. Im Fall eines Rücktritts durch das Hotel steht dem Kunden kein Anspruch auf jedweden Schadensersatz zu.
VII
Haftung
1. Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701 BGB nur bis zu einem Betrag von € 750,- gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben. Der Gast hat die Möglichkeit Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld kann offen gegen Quittung hinterlegt werden.
2. Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
VIII
Sonstiges
1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.
2. Weckaufträge wird das Hotel mit größter Sorgfalt erfüllen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
3. Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
4. Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
6.
IX
Durch Gäste verursachte Schäden sind sofort der Geschäftsführung zu melden und vom Verursacher zu regulieren.
Hat ein Dritter für den Schaden verursachenden Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom Dritten eine Zahlung für Reparatur-, Beschaffungs- und /oder Folgekosten verlangen. Hierzu zählt auch die Missachtung des Rauchverbotes in den Gastzimmern mit Folgeschaden Mietausfall durch Nichtbelegung aufgrund von Grundreinigung und Lüftung.
Schlußbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden.
2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit beim Gericht des Betriebsortes; hier Gießen - vereinbart.
Staufenberg, den 22. November 2012
Rechtliches
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